Gesetz über Gebäudenumerierung und Verkehrsflächenbezeichnung
Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehenden Bezeichnungen von Verkehrsflächen und Numerierungen von Gebäuden gelten als nach diesem Gesetz vorgenommen. Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes angebrachten Straßentafeln und Nummernschilder gelten als nach diesem Gesetz angebracht.