Gesetz/VO Paragraf

Detailinformation

Gesetz/VO:
Bauordnung 1996

Abschnitt:
V. Baubewilligung

Inhalt:
Baubewilligung

Paragraf:
§024a

Kurztext:
Verfahren für Komp. von Hochgeschwindigkeitsnetzen

Text:
Über einen Antrag auf Erteilung der Baubewilligung für ein Vorhaben, das zum Zwecke des Aufbaus der Komponenten von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Sinne des § 42a Abs. 1 lit. e K-BV für die elektronische Kommunikation notwendig ist, ist innerhalb von vier Monaten nach Eingang eines vollständigen Antrages zu entscheiden.
Sollten Sie Korrekturwünsche haben,
diese bitte an info@eurobau.com melden

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