(1) Diese Verordnung, LGBl.Nr. 106/2017, tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung, LGBl.Nr. 106/2017, tritt die Verordnung der Landesregierung über Bauvorhaben, die Interessen des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes besonders berühren können, LGBl.Nr. 41/2008, außer Kraft.